DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

212 c) Alle an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine verpflichten sich dazu, den Spielbetrieb der Spielgemeinschaft zu gewährleisten und jeweils mindestens einen Spieler oder eine Spielerin aktiv am Spielbetrieb der Spielgemeinschaft teilnehmen zu lassen. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017 § 8 § 8 Nr. 2. wird neu gefasst: 2. Die Spieldauer kann bei Wettbewerben besonderer Art (z.B. Turnieren) von den für die Ausrichtung zuständigen Mitgliedsverbänden bzw. für Junioren vom Jugendausschuss des DFB oder für Juniorinnen vom Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball des DFB herab- oder heraufgesetzt werden. § 8a § 8a Nr. 5. erhält folgenden neuen Wortlaut: 5. Der Jugendausschuss erlässt weitergehende Empfehlungen für die Spiel- regeln und den Spielbetrieb der Altersklassen G- bis D-Junioren, die der Jugendordnung als Anhang beigefügt sind. Der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball erlässt weitergehende Empfehlungen für die Spielregeln und den Spielbetrieb der Altersklassen G- bis D-Juniorinnen, die der Jugend­ ordnung als Anhang beigefügt sind. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017 § 9 § 9 Nr. 2. wird geändert: 2. Von denMitgliedsverbänden erlassene Bestimmungen hinsichtlich der sport- ärztlichen Untersuchungen sind von den Vereinen zu beachten und vom zuständigen Ausschuss zu überwachen. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017 § 10 § 10 Nr. 2. wird ergänzt: 2. Bei einem Feldverweis ist der Junior oder die Juniorin ab sofort bis zur Ent- scheidung für jeden Spielverkehr gesperrt, sofern die Erziehungsmaßnahme nicht nach den Bestimmungen der Mitgliedsverbände durch eine befristete automatische Sperre abgegolten ist. Bei Sichtungswettbewerben des DFB und bei Spielen von DFB-Junioren- oder Juniorinnen-Auswahlmannschaf- ten entscheidet für Junioren der DFB-Jugendausschuss und für Juniorinnen der DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball; sie können Antrag auf Behandlung durch das Sportgericht stellen. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=