DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

210 B-Junioren des älteren Jahrgangs, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielerlaubnis für Spiele von Lizenzmannschaften und deren ers- ter Amateur-Mannschaft, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört, erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen dies für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs möglich ist, erfüllt sind. Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen: a) schriftlicher Antrag des Vereins, b) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes, soweit der Junior nicht bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat. c) Die Landesverbände können als zusätzliche Voraussetzung ebenfalls regeln: sofern der Junior den Verein wechselt, eine im Zeitpunkt des Ver- einswechsels am Spielbetrieb teilnehmende A-Junioren-Mannschaft des aufnehmenden Vereins. Gehört der Junior einem Mutterverein an, dessen Tochtergesellschaft am Spielbetrieb der Lizenzligen, der 3. Liga oder der 4. Spielklassenebene teil- nimmt, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Mannschaften der Tochtergesellschaft. Für die Lizenzliga-Mannschaft gilt dies nur, sofern ihm auch die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligasta- tuts erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird. Der Antrag gemäß Nr. 2. a) ist in diesem Fall vom Mutterverein und der Tochtergesellschaft gemeinsam zu stellen. [Rest von § 6 Nr. 2. unverändert] Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017 § 6 § 6 wird in der Überschrift neu gefasst: Freigabe von Juniorinnen für Frauen- und Junioren für Herren-Mannschaften § 6 Nr. 2. Absatz 5 wird wie folgt geändert und ergänzt: B-Junioren des älteren Jahrgangs, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben und einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen oder einem Verein bzw. einer Kapitalgesellschaft mit anerkanntem DFB-Nachwuchsleistungszent- rum angehören, kann eine Spielerlaubnis für Spiele der ersten Herrenmann- schaft bzw. der Lizenzmannschaft erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen dies fur A-Junioren des jüngeren Jahrgangs möglich ist, erfüllt sind. Handelt es sich bei der ersten Herrenmannschaft um eine Lizenzmannschaft, so kann die Spielerlaubnis auch für deren erste Amateur-Mannschaft erteilt werden, wenn diese mindestens der 5. Spielklassenebene angehört. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018

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