DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

203 Ist nach Ablauf der normalen Spielzeit kein Sieger ermittelt, wird das Pokalspiel um 2 x 15 Minuten verlängert. Ist nach der Verlängerung noch keine Entschei- dung gefallen, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt. Die unterlie- genden Mannschaften scheiden aus demWettbewerb aus. Die beiden Sieger der letzten Runde bestreiten das Endspiel. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018 § 47a § 47a (Aufstieg in die 2. Frauen-Bundesliga) wird durch eine neue Nr. 6. ergänzt: 6. Kommt es in den Rückspielen der jeweiligen Aufstiegsspiele zu einer Verlän- gerung, erhöht sich die Anzahl der maximal zulässigen Auswechslungen pro Mannschaft von drei auf vier. [alt 6. wird neu 7.] Offizielle Mitteilungen Nr. 8/2018 vom 20. Dezember 2018 § 53a § 53a Nr. 2. erhält folgenden neuen Wortlaut: Die am DFB-Vereinspokal teilnehmenden Vereine und Kapitalgesellschaften müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben, die keine weitere Funktion im Bereich der Lizenzspielermannschaft aus- üben dürfen. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Klub ausgebildet“ oder „vomVerband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 5b Lizenzordnung Spieler (LOS). Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018 § 55b Die für die Spielzeiten 2018/2019 und 2019/2020 geltende Regelung des § 55b wird wie folgt ergänzt: 5. Kommt es in den Rückspielen der jeweiligen Aufstiegsspiele zu einer Verlän- gerung, erhöht sich die Anzahl der maximal zulässigen Auswechslungen pro Mannschaft von drei auf vier. 6. Die Regelungen der Nrn. 1. bis 5. gelten für Tochtergesellschaften entspre- chend. Muttervereine und Tochtergesellschaften werden im Sinne dieser Bestimmungen als Einheit behandelt. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018

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