DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

202 Jeder Verein/Kapitalgesellschaft ist mit nur einer Mannschaft teilnahmeberech- tigt. Sind mehrere Mannschaften qualifiziert, nimmt die höherklassige Mann- schaft am Wettbewerb teil. Ist ein Meister einer Regionalliga gemäß dieser Vorschrift nicht teilnahmeberechtigt oder handelt es sich beim Meister einer Regionalliga um einen Aufsteiger in die 2. Frauen-Bundesliga, tritt an seine Stelle die nächstplatzierte teilnahmeberechtigte Mannschaft der jeweiligen Regional- liga, die nicht bereits für den DFB-Pokal qualifiziert ist. Ist ein Pokalsieger eines Landesverbandes gemäß dieser Vorschrift nicht teilnahmeberechtigt, kann der betreffende Landesverband eine andere Mannschaft für den Vereinspokal mel- den. Offizielle Mitteilungen Nr. 8/2018 vom 20. Dezember 2018 § 46 § 46 Nr. 2.2. wird geändert und ergänzt: 2.2. Vereinspokal Frauen Die Pokalspiele der Endrunde der Frauen werden in fünf Runden mit anschlie- ßendem Endspiel durchgeführt. Die Paarungen werden ausgelost. Grundsätzlich hat jeweils die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht. Gehören die Mannschaften unterschiedlichen Spielklassenebenen an, hat in den ersten vier Runden immer die Mannschaft aus der tieferen Spielklasse Heimrecht. Wird jedoch eine Paarung zwischen zwei Mannschaften aus Spielklassen unterhalb der 2. Frauen-Bundesliga gezogen, hat stets die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht. Der Endspielort wird vom DFB festgelegt. In der ersten Runde werden nur so viele Paarungen ausgelost, wie es erforder- lich ist, um die Zahl der teilnehmenden Mannschaften auf 32 zu reduzieren. Die übrigen Mannschaften erhalten ein Freilos. Die erforderliche Anzahl an Freilo- sen wird vor Beginn der Auslosung zunächst an die in den Abschlusstabellen bestplatzierten teilnahmeberechtigten Mannschaften der Frauen-Bundesligen verteilt, etwaige weitere Freilose werden durch Auslosung unter den weiteren Teilnehmern ermittelt. Sollten in der Spielzeit 2018/2019 zwei gleichplatzierte Mannschaften der bei- den Staffeln der 2. Frauen-Bundesliga für ein Freilos in Betracht kommen, wird über dessen Vergabe durch Los entschieden. Die erste und zweite Runde werden getrennt in regional ausgelosten Grup- pen gespielt. Die Zuteilung der qualifizierten Mannschaften zu diesen Gruppen erfolgt durch den DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball nach geogra- fischen Gesichtspunkten. Der DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball kann zwei oder vier Gruppen festlegen. Innerhalb der regionalen Gruppen wird in den ersten beiden Runden aus zwei getrennten Töpfen gelost, die die qualifizierten Mannschaften aus der 2. Frauen- Bundesliga und aus den tieferen Spielklassen (Topf 1) bzw. der Frauen-Bundes- liga (Topf 2) enthalten. Sollten in der ersten Runde zwölf oder mehr Freilose vergeben werden, so bleibt der Topf 2 (Frauen-Bundesliga) leer. Ab der dritten Runde werden die Paarungen aus einem Topf ausgelost. Für die oben stehenden Regelungen gilt der Status im Spieljahr des auszulosen- den Wettbewerbs.

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