DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

197 DFB-Spielordnung § 1 § 1 Nr. 3., zweiter Absatz wird neu gefasst: Die Mitgliedsverbände können diese Regelung auf ihre Spielklassen im Ver- bandsgebiet mit der Maßgabe übertragen, dass die automatische Sperre für andere Mannschaften des Vereins/Tochtergesellschaft nicht für Spiele der Lizenzligen und der 3. Liga gelten darf. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2019 vom 31. Mai 2019 § 4b § 4b wird neu gefasst: In Pflicht- und Freundschaftsspielen von Mannschaften unterhalb der fünften Spielklassenebene der Herren sowie unterhalb der dritten Spielklassenebene der Frauen kann von dem zuständigen Mitgliedsverband ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern erlaubt werden. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018 § 10 In § 10 Nr. 3.2. wird der zweite Absatz gestrichen. In § 10 Nr. 4.2. wird der zweite Absatz gestrichen. Offizielle Mitteilungen Nr. 4/2018 vom 30. Juni 2018 § 11 § 11 (Spielberechtigung von Spielern in anderen Mannschaften des Vereins nach dem Einsatz in einer Lizenzspieler-Mannschaft) Nr. 4. wird neu gefasst: 4. [Abs. 1 und 2 unverändert] In den Spielklassen unterhalb der 5. Spielklassenebene gelten die Einschrän- kungen gemäß Nrn. 2. und 3. nicht für Spieler, die am 30.6. vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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