DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

195 DFB-Statut 3. liga § 7 § 7 Nr. 1. Absatz 4 des DFB-Statuts 3. Liga wird geändert: Auf die während der Spielzeit erfolgende Beantragung der Zulassung gemäß § 9 Nr. 3. b) finden die Fristen keine Anwendung. Offizielle Mitteilungen Nr. 2/2017 vom 31. März 2017 § 9 § 9 (Zulassung von Tochtergesellschaften) Nr. 1. des DFB-Statuts 3. Liga wird geändert: 1. Eine Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) mit der in sie ausgegliederten Fußballabteilung bzw. weiteren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben kann unterBeachtungdes inNrn.3.und4.geregeltenVerfahrens amSpielbetriebder 3. Liga teilnehmen, wenn sie die allgemeinen sowie die für Tochtergesell- schaften der Lizenzligen in § 16c Nr. 3. der Satzung des DFB geregelten besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Mutterverein muss zudem rechtlich unabhängig im Sinne des § 6 Nr. 2. sein. Die in § 16c Nr. 3. der Satzung des DFB enthaltenen Regelungen gelten für Tochtergesellschaften der 3. Liga im Übrigen entsprechend. Offizielle Mitteilungen Nr. 8/2018 vom 20. Dezember 2018

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