DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

194 Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand (GOBV) § 1 Der DFB-Vorstand hat im schriftlichen Umlaufverfahren gemäß § 32 Nrn. 2. und 5. der DFB-Satzung wegen Dringlichkeit vorbehaltlich der Genehmigung durch den nächsten DFB-Bundestag beschlossen, § 1 Nr. 2. der Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand zu ändern und zu ergänzen: 2. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten und des Schatzmeisters (§ 33 Absatz 1.a) der Satzung) sind spätestens vier Wochen vor dem Bundestag bei der DFB- Zentralverwaltung einzureichen und den Mitgliedern nach dieser Frist sofort bekannt zu geben. Dies gilt nicht für nach § 29 der Satzung einberufene Bun- destage. Wird zu einem Ordentlichen Bundestag (§ 20 Satzung) bis zum Ablauf der Frist gemäß Satz 1 kein Vorschlag eingereicht, sind Wahlvorschläge bis zur Wahl des betreffenden Amtes zulässig. Im Übrigen gilt § 27 der Satzung. Offizielle Mitteilungen Nr. 6/2019 vom 15. Juli 2019

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