DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

190 Antrag Nr.: 55 BETREFF: DFB-Satzung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, das DFB-Präsidium zu ermächti- gen, bei Beanstandungen durch das Finanzamt oder das Registergericht, die notwendige Satzungskorrektur zur Anpassung an die Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. des Vereinsregisters herbeizuführen. Hierüber ist der DFB-Vorstand unverzüglich zu informieren. BEGRÜNDUNG: Nach § 24 Nr. 2. f) DFB-Satzung ist der DFB-Bundestag ausschließlich zu- ständig für Änderungen der DFB-Satzung. Falls es jedoch hinsichtlich be- schlossener Satzungsänderungen zu Beanstandungen durch das Finanzamt oder das Registergericht kommen sollte, erscheint es angezeigt, das DFB- Präsidium für entsprechende Satzungskorrekturen zu ermächtigen, um die DFB-Satzung an die Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. des Vereinsregis- ters anpassen zu können. Dadurch soll die Einberufung eines bei Beanstan- dungen sonst notwendigen außerordentlichen DFB-Bundestages vermie- den werden. Antrag Nr. 55

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