DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

181 § 42 Schiedsrichter/-innen und -Assistent/-innen Die Ansetzung der Schiedsrichter/-innen und -Assistent/-innen erfolgt durch die DFB-Schiedsrichter-Kommission die Verantwortliche für den Bereich Schiedsrichterinnen im Schiedsrichterausschuss . Für die Spiele der B-Juniorinnen-Bundesliga sind in der Regel Schiedsrichter/-innenge- spanne eines benachbarten Landesverbandes bzw. auch aus dem Landes- verband des gastgebenden Vereins anzusetzen. Die Festlegung der Höhe der Entschädigung erfolgt durch das DFB-Präsidium auf Vorschlag des DFB-Ausschusses für Frauen- und Mädchenfußball.

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