DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

180 DFB-Jugendordnung § 25 Spielleitung [Nrn. 1. und 2. unverändert] 3. Der Spielleiter hat, soweit es sich um Spiele der von ihm geleiteten Spielklasse handelt, gegen die Ansetzung von Schiedsrichtern ein Ein- spruchsrecht bei der Schiedsrichter-Kommission beim DFB-Schieds- richterausschuss . [Nrn. 4. und 5. unverändert] [§ 26 unverändert] § 27 Schiedsrichter und -Assistenten Die Ansetzung der Schiedsrichter und -Assistenten erfolgt durch die DFB- Schiedsrichter-Kommission den DFB-Schiedsrichterausschuss . Für die Spiele der Junioren-Bundesligen sind in der Regel Schiedsrichtergespanne eines benachbarten Landesverbandes anzusetzen. Die Festlegung der Höhe der Entschädigung erfolgt im Einvernehmen mit dem DFB-Jugend- ausschuss. [§§ 28 – 39 unverändert] § 40 Spielleitung [Nrn. 1. und 2. unverändert] 3. Die Spielleiterin hat, soweit es sich um Spiele der von ihr geleiteten Spielklasse handelt, gegen die Ansetzung von Schiedsrichtern ein Ein- spruchsrecht bei der DFB-Schiedsrichter-Kommission beim DFB- Schiedsrichterausschuss . [Nrn. 4. und 5. unverändert] [§ 41 unverändert]

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