DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

179 § 30 Kosten für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichterinnen-Beobachter [Nr. 1. unverändert] 2. Gemäß § 15 der DFB-Schiedsrichterordnung wird der Auslagenersatz für Schiedsrichterinnen durch das DFB-Präsidium auf Vorschlag der zu- ständigen DFB-Schiedsrichter-Kommission des DFB-Schiedsrichter- ausschusses festgelegt . Der DFB-Ausschuss für Frauen- und Mädchen- fußball ist zuvor anzuhören.

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