DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

177 DFB-Statut 3. Liga § 15 Schiedsrichter-Ansetzung 1. Die Schiedsrichter-Ansetzung und -umbesetzung der 3. Liga wird von der Schiedsrichter-Kommission des DFB Schiedsrichterführung für den Elitebereich wahrgenommen. Sie obliegt jeweils dem Schieds- richter-Ansetzer für die 3. Liga, der der Schiedsrichter-Kommission des DFB als Mitglied angehören muss. 2. Dem jeweiligen Schiedsrichter-Ansetzer können weitere Aufgaben von der Schiedsrichter-Kommission des DFB übertragen werden. 3. Die Bestimmung der Schiedsrichter-Ansetzer erfolgt durch den DFB- Spielausschuss auf Vorschlag der DFB-Schiedsrichter-Kommission. 4. 2. Gegen Entscheidungen des Schiedsrichter-Ansetzers der Schiedsrich- terführung für den Elitebereich nach Nr. 1. kann der Spielleiter inner- halb einer Frist von vier Tagen nach Bekanntgabe Beschwerde beim DFB-Spielausschuss erheben. Die Beschwerdefrist kann abgekürzt wer- den. 5. 3. Eine Einspruchsmöglichkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften ge- gen Schiedsrichter-Ansetzungen besteht nicht. [§§ 16 – 24 unverändert] § 25 Kosten für Schiedsrichter und Schiedsrichter-Beobachter [Nr. 1. unverändert] 2. Gemäß § 15 der DFB-Schiedsrichterordnung wird der Auslagenersatz für Schiedsrichter durch das DFB-Präsidium auf Vorschlag der DFB- Schiedsrichter-Kommission Schiedsrichterführung für den Elitebe- reich festgelegt. Der DFB-Spielausschuss ist zuvor anzuhören.

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