DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

174 Persönliche Eignung: Personalfragebogen [§ 14 unverändert] § 15 Auslagenersatz und Honorare für Bundesspiele [Absatz 1 unverändert] Die Höhe der Honorare der Schiedsrichter, Schiedsrichtercoaches und Schiedsrichterbeobachter nach § 13 Absatz 1, Satz 1 wird vom DFB-Präsi- dium auf Vorschlag der DFB-Schiedsrichter-Kommission Elite Schiedsrich- terführung für den Elitebereich festgesetzt. Die Höhe der Honorare der Schiedsrichter, Schiedsrichterbeobachter, ausgenommen des Elite-B b e- reichs, wird vomDFB-Präsidium auf Vorschlag der Schiedsrichter- Kommis- sion Amateure des DFB-Schiedsrichterausschusses festgesetzt. [Absätze 3 und 4 unverändert] § 16 Ahndungsbefugnisse gegen DFB-Schiedsrichter [Nr. 1. unverändert] 2. Die Ahndungsbefugnis im Sinne des § 11 liegt bei Verstößen im Zusam- menhang mit Bundesspielen und -lehrgängen bei der Schiedsrichter- Kommission Elite Schiedsrichterführung für den Elitebereich bzw. Schiedsrichter-Kommission Amateure beim DFB-Schiedsrichteraus- schuss , je nach Zugehörigkeit des betreffenden Schiedsrichters, Schiedsrichtercoaches und Schiedsrichterbeobachters. 3. Der Vorsitzende des DFB-Schiedsrichterausschusses und der für das Schiedsrichterwesen zuständige Direktor in der DFB-Zentralverwaltung oder die Schiedsrichterführung für den Elitebereich, je nach Zugehö- rigkeit des betreffenden Schiedsrichters, unterrichten den Präsidenten oder einen vom Präsidium beauftragten Vizepräsidenten und den Gene- ralsekretär sowie für den Fall der Betroffenheit des Spielbetriebs der Li- zenzligen den Vorsitzenden der Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH unverzüglich über Fälle sportpolitischer Bedeutung aus ihrem Zuständigkeitsbereich und beabsichtigte Ahndungsmaßnah- men. Fälle möglichen unsportlichen Verhaltens sind darüber hinaus dem für Rechts- und Satzungsfragen zuständigen Vizepräsidenten und dem Vorsitzenden des Kontrollausschusses anzuzeigen, der das Verfah- ren zu seiner ausschließlichen Zuständigkeit an sich ziehen kann. Eröff- net der Kontrollausschuss ein Verfahren, bedürfen weitere Maßnahmen der Schiedsrichter-Kommission des Schiedsrichterausschusses bzw. der Schiedsrichterführung für den Elitebereich jeweils der Einwilligung des Kontrollausschusses.

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