DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

173 Sonstige Voraussetzungen: Anerkennung und Beachtung der für die DFB-Schiedsrichter festgelegten Rahmenvereinbarungen und wirtschaftlichen Regelungen einschließlich der Ausstattungs- und Sponsor-Regelungen. Die DFB-Schiedsrichter-Kommission Elite Schiedsrichterführung für den Elitebereich prüft für jeden Kandidaten anhand der erbrachten Nachweise die fachliche und persönliche Eignung. Sie zieht bei der Beurteilung der persönlichen Eignung die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Schieds- richterordnung heran, die vom DFB-Präsidium auf Vorschlag der DFB- Schiedsrichter-Kommission Elite Schiedsrichterführung für den Elitebe- reich erlassen werden. Sofern ein Kandidat aus fachlichen oder persönli- chen Gründen nicht auf die Liste genommen wurde, kann er nach einem Jahr erneut eine Eignungsprüfung verlangen. § 13b Voraussetzungen für die Aufnahme von Schiedsrichtern in die DFB- Schiedsrichterlisten für die übrigen DFB-Wettbewerbe Vor Beginn jeder Spielzeit befindet die Schiedsrichter-Kommission Ama- teure der DFB-Schiedsrichterausschuss über die Aufnahme von Schieds- richtern in die DFB-Schiedsrichterlisten für die A- und B-Junioren-Bundes- liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, B-Juniorinnen-Bundesliga, Futsal und Beach-Soccer. Das Vorschlagsrecht dafür liegt bei den Regio- nalverbänden. Die jeweiligen Vorschläge bedürfen der Zustimmung des Schiedsrichterausschusses. Der DFB-Schiedsrichterausschuss benennt ein Kompetenzteam unter der Leitung der Verantwortlichen für Schiedsrichterinnen im Schieds- richterausschuss. Dieses Schiedsrichterinnen-Kompetenzteam entschei- det über die Aufnahme von Schiedsrichterinnen in die DFB-Schiedsrich- terlisten für die Frauen-Bundesliga und 2. Frauen-Bundesliga sowie ggf. über deren Ausscheiden. Der Schiedsrichterausschuss hat den Vorschlag zu bestätigen. Die Schiedsrichter-Kommission Amateure Der DFB-Schiedsrichteraus- schuss schlägt der Schiedsrichter-Kommission Elite Schiedsrichterfüh- rung für den Elitebereich gemäß § 13a die Schiedsrichter vor, die in die Liste der 3. Liga aufgenommen werden sollen. Dabei kann auch ein Aus- tausch beantragt werden. Die Kandidaten für diese Listen müssen jährlich dazu folgende Vorausset- zungen erfüllen und Nachweise erbringen: Fachliche Eignung: Leistungsnachweise als aktiver Schiedsrichter, Teilnahme an den für die Spielklasse vorgesehenen Lehrgängen und Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Regel- und Leistungsprüfung.

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