DFB - BUND FÜR DIE ZUKUNFT

171 Antrag Nr.: 52 BETREFF: DFB-Schiedsrichterordnung ANTRAGSTELLER: DFB-Präsidium ANTRAG: Der DFB-Bundestag möge beschließen, §§ 2, 4 Abs. 6, 13 Abs. 3, 13a, 13b, 15 Abs. 2, 16 Nrn. 2. – 4. DFB-Schiedsrichterordnung zu ändern und zu er- gänzen: [§ 1 unverändert] § 2 Organisation Die Mitgliedsverbände bilden zur Durchführung ihrer Aufgaben gemäß § 1 Schiedsrichterausschüsse und erlassen zur Organisation ihres Schiedsrich- terbereichs Schiedsrichterordnungen, die dieser Ordnung nicht widerspre- chen dürfen. Der DFB nimmt diese Aufgaben durch einen Schiedsrichter- ausschuss mit je einer Kommission für den Elite- und den Amateurbereich für den Amateurbereich und eine Schiedsrichterführung für den Elitebe- reich wahr. [§ 3 unverändert] § 4 Ansetzung zu Pflichtspielen, Einteilung in Leistungsklassen [Absätze 1 – 5 unverändert] Die DFL Deutsche Fußball Liga hat, soweit es sich um Bundesspiele unter ihrer Zuständigkeit handelt, gegen die Ansetzung von Schiedsrichtern ein Einspruchsrecht Beschwerderecht bei der Schiedsrichter-Kommission Elite Schiedsrichterführung für den Elitebereich . [Abs. 7 unverändert] [§§ 5 – 12 unverändert] Antrag Nr. 52

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=