Foto- und Videoaufnahmen bei DFB-Veranstaltungen

Der DFB führt Veranstaltungen durch, bei denen auch Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden können. Nachfolgend informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen und wie wir für Sie den Datenschutz gewährleisten.

Foto- und Videoaufnahmen fertigen wir zu Dokumentationszwecken zunächst aufgrund unseres berechtigten Interesses an. Bei der Veröffentlichung unterscheiden wir zwischen den folgenden Konstellationen:


Portraitaufnahmen

Portraitaufnahmen sind Einzelaufnahmen von Personen, die diese bildausfüllend abbilden bzw. auf denen das Gesicht der Person gut erkennbar ist. Eine Identifikation der Person ist ohne Probleme möglich.

Portraitbildnisse der Teilnehmer*innen werden grundsätzlich nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Teilnehmer*innen veröffentlicht. Bei Personen der Zeitgeschichte (z.B. Prominente) kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Sofern Sie sich für ein inszeniertes Portraitfoto/-video freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Posieren oder gezieltes in die Kamera lächeln, o.ä.), erklären Sie damit durch Ihr schlüssiges Handeln die Einwilligung in die Veröffentlichung durch den DFB (sog. konkludente Einwilligung).

Portraitaufnahmen: Aufnahmen von Einzelpersonen

Inszenierte Portraitaufnahme: Die Einwilligung wird durch schlüssiges Handeln erteilt (konkludente Einwilligung).

Gruppenaufnahmen: Aufnahmen von mehreren Personen

Unbemerkte Portraitaufnahme: Einwilligung ist erforderlich.

Gruppenaufnahmen

Gruppenaufnahmen sind Bilder, auf denen mehrere Personen zu erkennen sind. Es ist zwar keine Einzelperson im Fokus, aber die einzelnen Personen lassen sich problemlos identifizieren.

Diese Gruppenbildnisse werden ebenso grundsätzlich nur aufgrund einer Einwilligung der betroffenen Teilnehmer*innen veröffentlicht. Auch hier gilt, dass bei Personen der Zeitgeschichte (z.B. Prominente) von diesem Grundsatz abgewichen werden kann.

Sofern Sie sich für ein inszeniertes Gruppenfoto/-video freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. durch Posieren oder gezieltes in die Kamera lächeln, o.ä.), erklären Sie damit durch Ihr schlüssiges Handeln die Einwilligung in die Veröffentlichung durch den DFB (sog. konkludente Einwilligung).

Portraitaufnahmen: Aufnahmen von Einzelpersonen

Inszenierte Portraitaufnahme: Die Einwilligung wird durch schlüssiges Handeln erteilt (konkludente Einwilligung).

Gruppenaufnahmen: Aufnahmen von mehreren Personen

Unbemerkte Portraitaufnahme: Einwilligung ist erforderlich.

Beiwerk

Wenn Sie als Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses, als Beiwerk oder Teil einer Versammlung abgebildet werden, ist die Veröffentlichung dieses Bildes aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Dokumentation bzw. der Berichterstattung über die Veranstaltung ohne Einwilligung zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass auf der Aufnahme eine Vielzahl von Personen erkennbar sind, sodass Einzelne nicht hervorstechen. Bei genauem Hinsehen kann eine Identifikation jedoch möglich sein.

Der Veröffentlichung solcher Bilder können Sie widersprechen, indem Sie den Foto/-Videograf*innen einen entsprechenden Hinweis geben. Bei manchen Veranstaltungen werden auch Sticker angeboten, welchen Sie auf Höhe des Revers anbringen können, um Ihren Widerspruch zu signalisieren.

Portraitaufnahmen: Aufnahmen von Einzelpersonen

Beiwerksituation: Einige Personen sind erkennbar. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich (ein Widerspruch ist möglich).

Aufnahmen durch Dritte

Der DFB arbeitet bei seinen Veranstaltungen nach den zuvor genannten Regeln. Allerdings werden die Veranstaltungen auch von Journalist*innen und anderen Medienschaffenden besucht. Der DFB hat keinen Einfluss darauf, dass auf Veranstaltungen des DFB Dritte in eigener Verantwortlichkeit Fotos und Videos erstellen und diese anschließend veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie zudem in unserer Datenschutzerklärung.