"Zurück ins Spiel": Das ist bei Vertragsspielern zu beachten

Der Leitfaden "Zurück ins Spiel" ist eine zentrale Hilfestellung des DFB und seiner Landesverbände für die Amateurvereine auf dem Weg zur ersehnten Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Am Konzept sind nun wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen worden. Diese richten sich an die Klubs, bei denen Vertragsspieler*innen oder bezahlte Trainer*innen (also BG-pflichtige Personen) beschäftigt sind. 

Generell ist auch im Amateurfußball zu beachten, dass die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitsschutzorganisation und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Vereine mit BG-pflichtigen Personen im Trainings- und Spielbetrieb gelten. Denn: Der Verein ist in diesem Fall der Arbeitgeber und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen. 

Schutzmaßnahmen sind verpflichtend

"Zurück ins Spiel" führt in Abstimmung mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in kompakter Form durch das Thema und listet die wichtigsten Maßnahmen auf – stets mit dem Ziel, den Vereinen eine sinnvolle Arbeitsgrundlage und angemessene Umsetzungshilfe zu bieten. Die aufgeführten Schutzmaßnahmen – unter anderem eine Unterweisung in das Hygienekonzept des Klubs und die Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz – sind verpflichtend. Erleichterung für die Klubs: Vieles davon war im Muster-Hygienekonzept bereits vorher berücksichtigt.

Enthalten im Leitfaden des DFB ist nun auch eine ergänzende VBG-Anlage zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung. Alle Vereine mit BG-versicherten Personen müssen anhand dieses Musters eine vereinsspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wichtig: Das Formular ist auszufüllen und vorzuhalten, muss aber nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst auf Aufforderung. Vereine ohne BG-versicherte Personen betrifft dies nicht. 

"Zurück ins Spiel": Darum geht‘s

"Zurück ins Spiel" fasst die wichtigsten Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball zusammen und setzt Leitplanken für den Restart des Spielbetriebs. Die im Muster-Hygienekonzept aufgeführten Hinweise können von den behördlichen Verordnungen zum Teil abweichen. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine sind daher individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen, die jeder Verein auf sich und die örtlichen Gegebenheiten passend zuschneidet. "Zurück ins Spiel" soll den Amateurklubs dafür den Rahmen bieten.

Die aktuell gültigen, lokalen Verfügungen, die sich innerhalb der Bundesländer unterscheiden, sind bei der Umsetzung des Konzepts immer maßgeblich. Ihnen ist zwingend Folge zu leisten. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle. 

[jb]

Der Leitfaden "Zurück ins Spiel" ist eine zentrale Hilfestellung des DFB und seiner Landesverbände für die Amateurvereine auf dem Weg zur ersehnten Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Am Konzept sind nun wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen worden. Diese richten sich an die Klubs, bei denen Vertragsspieler*innen oder bezahlte Trainer*innen (also BG-pflichtige Personen) beschäftigt sind. 

Generell ist auch im Amateurfußball zu beachten, dass die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitsschutzorganisation und Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Vereine mit BG-pflichtigen Personen im Trainings- und Spielbetrieb gelten. Denn: Der Verein ist in diesem Fall der Arbeitgeber und trägt in dieser Funktion die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen. 

Schutzmaßnahmen sind verpflichtend

"Zurück ins Spiel" führt in Abstimmung mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in kompakter Form durch das Thema und listet die wichtigsten Maßnahmen auf – stets mit dem Ziel, den Vereinen eine sinnvolle Arbeitsgrundlage und angemessene Umsetzungshilfe zu bieten. Die aufgeführten Schutzmaßnahmen – unter anderem eine Unterweisung in das Hygienekonzept des Klubs und die Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz – sind verpflichtend. Erleichterung für die Klubs: Vieles davon war im Muster-Hygienekonzept bereits vorher berücksichtigt.

Enthalten im Leitfaden des DFB ist nun auch eine ergänzende VBG-Anlage zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung. Alle Vereine mit BG-versicherten Personen müssen anhand dieses Musters eine vereinsspezifische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wichtig: Das Formular ist auszufüllen und vorzuhalten, muss aber nicht aktiv eingereicht werden, sondern erst auf Aufforderung. Vereine ohne BG-versicherte Personen betrifft dies nicht. 

"Zurück ins Spiel": Darum geht‘s

"Zurück ins Spiel" fasst die wichtigsten Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball zusammen und setzt Leitplanken für den Restart des Spielbetriebs. Die im Muster-Hygienekonzept aufgeführten Hinweise können von den behördlichen Verordnungen zum Teil abweichen. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine sind daher individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen, die jeder Verein auf sich und die örtlichen Gegebenheiten passend zuschneidet. "Zurück ins Spiel" soll den Amateurklubs dafür den Rahmen bieten.

Die aktuell gültigen, lokalen Verfügungen, die sich innerhalb der Bundesländer unterscheiden, sind bei der Umsetzung des Konzepts immer maßgeblich. Ihnen ist zwingend Folge zu leisten. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.