Ausschlussverfahren gegen FC Ostelbien Dornburg eingeleitet

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat ein Ausschlussverfahren gegen den Kreisligisten FC Ostelbien Dornburg eingeleitet. Das FSA-Präsidium hatte bereits am vergangenen Donnerstag über die Zukunft des Klubs entschieden. Das Ergebnis wurde heute in der Verbandszentrale in Magdeburg offiziell bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung des Landesverbandes heißt es: "Aus Sicht des FSA hat der Verein bzw. wurde im Verein durch Mitglieder schuldhaft wiederholt und grob gegen Satzungsbestimmungen des LSB verstoßen, insbesondere gegen §2 Zweck, Handlungsgrundsätze (3.): 'Er wendet sich in allen seinen Mitgliedsorganisationen gegen... und jede Form von Einmischung und Willkür... Der LSB Sachsen-Anhalt wirkt mit seinen Mitgliedsorganisationen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, Gewalt, Gewaltverherrlichung und Homophobie.'"

In der Begründung des Ausschlussverfahrens berichtet der FSA, dass es im Jahr 2015 zu einer Häufung von Verstößen gegen das Fairplay sowie groben Unsportlichkeiten und Diskriminierungen gekommen sei. Entgegen der Satzungsregelung des Landessportbundes habe sich der Verein nicht gegen Gewalt und Gewaltverherrlichung durch seine Mitglieder gewandt, so die Begründung. Ob der Verein tatsächlich vom Spielbetrieb ausgeschlossen wird, muss nun der Landessportbund Sachsen-Anhalts entscheiden.

[dfb]

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt (FSA) hat ein Ausschlussverfahren gegen den Kreisligisten FC Ostelbien Dornburg eingeleitet. Das FSA-Präsidium hatte bereits am vergangenen Donnerstag über die Zukunft des Klubs entschieden. Das Ergebnis wurde heute in der Verbandszentrale in Magdeburg offiziell bekanntgegeben.

In der Pressemitteilung des Landesverbandes heißt es: "Aus Sicht des FSA hat der Verein bzw. wurde im Verein durch Mitglieder schuldhaft wiederholt und grob gegen Satzungsbestimmungen des LSB verstoßen, insbesondere gegen §2 Zweck, Handlungsgrundsätze (3.): 'Er wendet sich in allen seinen Mitgliedsorganisationen gegen... und jede Form von Einmischung und Willkür... Der LSB Sachsen-Anhalt wirkt mit seinen Mitgliedsorganisationen gegen Fremdenfeindlichkeit, politischen Extremismus, Gewalt, Gewaltverherrlichung und Homophobie.'"

In der Begründung des Ausschlussverfahrens berichtet der FSA, dass es im Jahr 2015 zu einer Häufung von Verstößen gegen das Fairplay sowie groben Unsportlichkeiten und Diskriminierungen gekommen sei. Entgegen der Satzungsregelung des Landessportbundes habe sich der Verein nicht gegen Gewalt und Gewaltverherrlichung durch seine Mitglieder gewandt, so die Begründung. Ob der Verein tatsächlich vom Spielbetrieb ausgeschlossen wird, muss nun der Landessportbund Sachsen-Anhalts entscheiden.