Punktabzug für Stuttgarter Kickers

Wegen eines Verstoßes gegen die Zulassungsbedingungen bestraft der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Drittligisten SV Stuttgarter Kickers mit dem Abzug von drei Punkten. Somit stehen die Kickers, die auch sportlich nur noch geringe Chancen auf den Verbleib in der 3. Liga hatten, als erster Absteiger in die Regionalliga fest.

Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Stuttgarter Kickers einen sechsstelligen Betrag aus dem DFB-Kautionsfonds, den sie in der laufenden Saison in Anspruch genommen hatten, um eine Liquiditätslücke zu schließen, bis zum Ablauf der Frist am gestrigen Freitag nicht zurückgezahlt haben. Dies ist ein Vergehen, das laut DFB-Statuten mit dem Abzug von drei Punkten zu ahnden ist.

In der kommenden Saison dürfen die Stuttgarter Kickers - vorausgesetzt, es werden alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt - trotz der noch ausstehenden Rückzahlung in der Regionalliga starten. Sollte der Verein allerdings bis zum 15. Mai des kommenden Jahres den Betrag immer noch nicht vollständig zurückgezahlt haben, verliert der Klub für die Spielzeit 2010/2011 auch die Startberechtigung für die Regionalliga.

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Wegen eines Verstoßes gegen die Zulassungsbedingungen bestraft der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den Drittligisten SV Stuttgarter Kickers mit dem Abzug von drei Punkten. Somit stehen die Kickers, die auch sportlich nur noch geringe Chancen auf den Verbleib in der 3. Liga hatten, als erster Absteiger in die Regionalliga fest.

Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Stuttgarter Kickers einen sechsstelligen Betrag aus dem DFB-Kautionsfonds, den sie in der laufenden Saison in Anspruch genommen hatten, um eine Liquiditätslücke zu schließen, bis zum Ablauf der Frist am gestrigen Freitag nicht zurückgezahlt haben. Dies ist ein Vergehen, das laut DFB-Statuten mit dem Abzug von drei Punkten zu ahnden ist.

In der kommenden Saison dürfen die Stuttgarter Kickers - vorausgesetzt, es werden alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt - trotz der noch ausstehenden Rückzahlung in der Regionalliga starten. Sollte der Verein allerdings bis zum 15. Mai des kommenden Jahres den Betrag immer noch nicht vollständig zurückgezahlt haben, verliert der Klub für die Spielzeit 2010/2011 auch die Startberechtigung für die Regionalliga.