9500 Euro Geldstrafe für FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 15. September 2021 wurden im Zwickauer Zuschauerblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9500 Euro belegt.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 15. September 2021 wurden im Zwickauer Zuschauerblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.