8000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Halbzeitpause der Drittligapartie bei der SG Dynamo Dresden am 4. Februar 2023 wurde aus dem Halleschen Fanblock ein Knallkörper in einen Block mit Dresdener Anhängern geworfen, wodurch eine Person verletzt wurde. Des Weiteren wurde nach dem Spiel in den Sanitäranlagen des Halleschen Zuschauerbereichs Feuer gelegt. Beim Löschen des Feuers erlitten zwei Ordner eine Rauchgasvergiftung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während der Halbzeitpause der Drittligapartie bei der SG Dynamo Dresden am 4. Februar 2023 wurde aus dem Halleschen Fanblock ein Knallkörper in einen Block mit Dresdener Anhängern geworfen, wodurch eine Person verletzt wurde. Des Weiteren wurde nach dem Spiel in den Sanitäranlagen des Halleschen Zuschauerbereichs Feuer gelegt. Beim Löschen des Feuers erlitten zwei Ordner eine Rauchgasvergiftung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.