350 Euro Geldstrafe für die SpVgg Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 69. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 16. Dezember 2023 wurde im Unterhachinger Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 69. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 16. Dezember 2023 wurde im Unterhachinger Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.