Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 74. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 14. März 2017 wurden im Lotter Zuschauerblock Laser benutzt, um Spieler zu blenden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 74. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 14. März 2017 wurden im Lotter Zuschauerblock Laser benutzt, um Spieler zu blenden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.