Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 66. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 13. Dezember 2014 war im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 66. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiß Erfurt am 13. Dezember 2014 war im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.