Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 46. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden am 27. September 2014 waren im Chemnitzer Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[mm]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 46. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden am 27. September 2014 waren im Chemnitzer Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt worden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.