Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 27. September 2014 wurde ein Schiedsrichter-Assistent beim Verlassen des Spielfeldes von einer leeren Kleberolle im Brustbereich getroffen. Der Gegenstand wurde aus dem Bereich der Unterhachinger Anhänger geworfen. Der Schiedsrichter-Assistent wurde nicht verletzt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 27. September 2014 wurde ein Schiedsrichter-Assistent beim Verlassen des Spielfeldes von einer leeren Kleberolle im Brustbereich getroffen. Der Gegenstand wurde aus dem Bereich der Unterhachinger Anhänger geworfen. Der Schiedsrichter-Assistent wurde nicht verletzt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.