1300 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 5. März 2022 zündeten Hallenser Zuschauer insgesamt fünf pyrotechnische Gegenstände.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 5. März 2022 zündeten Hallenser Zuschauer insgesamt fünf pyrotechnische Gegenstände.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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