Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Zeyer, den Sportdirektor des Drittligisten Stuttgarter Kickers, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Nach dem Abpfiff des Drittliga-Spiels gegen Preußen Münster am 8. November 2014 hatte sich Zeyer unsportlich gegenüber Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) geäußert.
Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Zeyer, den Sportdirektor des Drittligisten Stuttgarter Kickers, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Nach dem Abpfiff des Drittliga-Spiels gegen Preußen Münster am 8. November 2014 hatte sich Zeyer unsportlich gegenüber Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) geäußert.
Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.