Verbandsrecht

Die Rechtsorgane des DFB sind unabhängig. Die Verbandsgerichtsbarkeit steht in keiner Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit und schließt diese auch nicht aus. Die Einzelheiten sind in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB geregelt. 

Der DFB lässt jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukommen. Diese Stiftungen unterstützen soziale Projekte. Über die genaue Verteilung der Spenden berät das DFB-Präsidium gemeinhin in der letzten Sitzung des jeweiligen Kalenderjahres.

Im Jahr 2024 spendete der DFB mehr als sechs Millionen Euro dafür. Die News finden Sie hier.

Organe der Sportgerichtsbarkeit

DFB-Kontrollausschuss

Seine Aufgabe ist es, Einhaltung der Satzung, der Ordnungen und anderer Rechtsvorschriften des DFB zu überwachen und bei Verstößen Anklage zu erheben.

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DFB-Sportgericht

Als 1. Instanz zuständig für alle Verstöße von Vereinen, Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionär*innen sowie Schiedsrichter*innen gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen.

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DFB-Bundesgericht

Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichts.

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Rechtsordnung

Rechts- und Verfahrensordnung/Ethik-Kodex

DFB-Mustervertrag

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Spielervermittlung

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Präventions- und Sicherheitsarbeit

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Sicherheitsrichtlinien

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Stadionverbots-Richtlinien

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Gemeinsam gegen Doping

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Spiele mit ausländischen Manschaften

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