DFB-Sportgericht

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin

15.05.2025

Nach Beleidigung der Schiedsrichterin durch Essener Zuschauer während des Spiels in Verl hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6650 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim SC Verl am 28. März 2025 kam es im Essener Zuschauerbereich mehrmals zu beleidigenden und diskriminierenden Rufen und Gesängen in Richtung Schiedsrichterin Fabienne Michel. Diese hat mittlerweile auch auf zivilrechtlichem Wege Anzeige erstattet.  

Knut Kircher, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, sagt: "Die Rufe und Gesänge richteten sich gegen das Geschlecht der Schiedsrichterin und waren somit diskriminierend und menschenverachtend. Sie haben in grober Weise gegen die Werteordnung des DFB und seiner Mitglieder verstoßen. Wir begrüßen es, dass das Sportgericht diesen Sachverhalt klar benannt und verurteilt hat. Das ist ein wichtiges Signal auch zum Schutz der Unparteiischen."

Weitere Geldstrafe

In einem weiteren Urteil hat das DFB-Sportgericht den Verein wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt, wovon 100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können, was dem DFB ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre. Zu Beginn der Drittligapartie gegen den 1. FC Saarbrücken am 26. April 2025 hatten Essener Zuschauer eine Bengalische Fackel abgebrannt.

Der Verein hat beiden Urteilen des DFB-Sportgerichts zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb