Zwei Pokalspiele Sperre für Düsseldorfs Benschop

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Charlison Benschop vom Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Benschop für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Benschop war in der 67. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 17. August 2014 von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Charlison Benschop vom Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.

Darüber hinaus ist Benschop für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für zwei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Benschop war in der 67. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 17. August 2014 von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.