Vier Spiele Sperre für Osnabrücks Willers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Willers vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Willers bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Willers war in der 33. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden am 20. Dezember 2014 von Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Willers vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist Willers bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Willers war in der 33. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden am 20. Dezember 2014 von Schiedsrichter Christian Dietz (Kronach) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.