Schiedsgericht erteilt Eintracht Frankfurt die Lizenz

Das ständige, neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat in einer nicht öffentlichen Sitzung in Stuttgart der Schiedsgerichtsklage von Eintracht Frankfurt gegen den Lizenzentzug durch den Ligaverband stattgegeben. Nach der Entscheidung des dreiköpfigen Gremiums unter dem Vorsitz des Bielefelder Sportrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Grunsky spielt die Eintracht damit auch in der Saison 2002/2003 in der 2. Bundesliga.

Nach dem Urteil erklärte Grunsky: "Nach langen Verhandlungen hat sich das Schiedsgericht dafür ausgesprochen, dass die Deutsche Fußball Liga dem Lizenzantrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten stattgeben soll. Nach finanziellen Gesichtspunkten und nach menschlichem Ermessen muss Eintracht Frankfurt die Lizenz erhalten."

Und Wilfried Straub, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL), äußerte sich folgendermaßen: "Grundsätzlich gönnen wir jedem Verein die Lizenz. Wir respektieren die Entscheidung des unabhängigen Schiedsgerichts. Wir sehen allerdings die Gefahr, dass das Lizenzierungsverfahren zum Spielball wird, wenn rechtens sein soll, dass Erklärungen eingeschränkt und beliebig in und außer Kraft gesetzt werden. Schuld an der Situation trägt aus unserer Sicht die Hessische Landesbank (HeLaBa). Sie hat die eingetretene Planungsunsicherheit bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG und bei der SpVgg. Unterhaching ebenso zu vertreten wie den Schaden, der dem Verfahren an sich zugeführt wurde. Es macht nämlich keinen Sinn, auf Einschränkungen hinzuweisen, wenn damit keine Leistungseinschränkungen verbunden gewesen sein sollen. Die Rücknahme der Beschränkungen kurz vor dem Schiedsgericht ist Spiegelbild des Verhaltens der HeLaBa. Aus der Sicht der Liga und zum Schutz des gesamten Verfahrens ist dieses nicht hinzunehmen."

Der Vorstand des Ligaverbands hatte in der Nacht zum 19. Juni über die Erfüllung von Bedingungen zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga entschieden. In zwölf Fällen wurde die Erfüllung festgestellt, womit diese Vereine am Spielbetrieb der beiden Ligen im Spieljahr 2002/2003 teilnehmen.

Bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG wurde die Nichterfüllung festgestellt. Die Entscheidung des Vorstands des Ligaverbands fiel nach eingehender und umfassender Prüfung der Sachlage einstimmig.

Gemeinsam mit zwölf Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga hatte die Eintracht Frankfurt Fußball AG die von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH nach Prüfung der bis zum 15. März eingereichten Lizenzunterlagen gestellten Bedingungen nachzuweisen.

Die ursprüngliche Frist bis 29. Mai war seitens der DFL zu Gunsten der betroffenen Vereine auf 17. Juni, 16 Uhr verlängert worden. Im Falle Eintracht Frankfurt Fußball AG entsprach eine der zu erbringenden Bankgarantien nicht den Anforderungen der Liga für die Erteilung der Lizenz. Die erbrachte Bankgarantie stellte die Finanzierung des Spielbetriebs in Frage. [ps]


Das ständige, neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat in einer nicht öffentlichen Sitzung in Stuttgart der Schiedsgerichtsklage von Eintracht Frankfurt gegen den Lizenzentzug durch den Ligaverband stattgegeben. Nach der Entscheidung des dreiköpfigen Gremiums unter dem Vorsitz des Bielefelder Sportrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Grunsky spielt die Eintracht damit auch in der Saison 2002/2003 in der 2. Bundesliga.



[bild1]Nach dem Urteil erklärte Grunsky: "Nach langen Verhandlungen hat sich das Schiedsgericht dafür ausgesprochen, dass die Deutsche Fußball Liga dem Lizenzantrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten stattgeben soll. Nach finanziellen Gesichtspunkten und nach menschlichem Ermessen muss Eintracht Frankfurt die Lizenz erhalten."




Und Wilfried Straub, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL), äußerte sich folgendermaßen: "Grundsätzlich gönnen wir jedem Verein die Lizenz. Wir respektieren die Entscheidung des unabhängigen Schiedsgerichts. Wir sehen allerdings die Gefahr, dass das Lizenzierungsverfahren zum Spielball wird, wenn rechtens sein soll, dass Erklärungen eingeschränkt und beliebig in und außer Kraft gesetzt werden. Schuld an der Situation trägt aus unserer Sicht die Hessische Landesbank (HeLaBa). Sie hat die eingetretene Planungsunsicherheit bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG und bei der SpVgg. Unterhaching ebenso zu vertreten wie den Schaden, der dem Verfahren an sich zugeführt wurde. Es macht nämlich keinen Sinn, auf Einschränkungen hinzuweisen, wenn damit keine Leistungseinschränkungen verbunden gewesen sein sollen. Die Rücknahme der Beschränkungen kurz vor dem Schiedsgericht ist Spiegelbild des Verhaltens der HeLaBa. Aus der Sicht der Liga und zum Schutz des gesamten Verfahrens ist dieses nicht hinzunehmen."



Der Vorstand des Ligaverbands hatte in der Nacht zum 19. Juni über die Erfüllung von Bedingungen zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga entschieden. In zwölf Fällen wurde die Erfüllung festgestellt, womit diese Vereine am Spielbetrieb der beiden Ligen im Spieljahr 2002/2003 teilnehmen.



Bei der Eintracht Frankfurt Fußball AG wurde die Nichterfüllung festgestellt. Die Entscheidung des Vorstands des Ligaverbands fiel nach eingehender und umfassender Prüfung der Sachlage einstimmig.



Gemeinsam mit zwölf Vereinen und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga hatte die Eintracht Frankfurt Fußball AG die von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH nach Prüfung der bis zum 15. März eingereichten Lizenzunterlagen gestellten Bedingungen nachzuweisen.



Die ursprüngliche Frist bis 29. Mai war seitens der DFL zu Gunsten der betroffenen Vereine auf 17. Juni, 16 Uhr verlängert worden. Im Falle Eintracht Frankfurt Fußball AG entsprach eine der zu erbringenden Bankgarantien nicht den Anforderungen der Liga für die Erteilung der Lizenz. Die erbrachte Bankgarantie stellte die Finanzierung des Spielbetriebs in Frage.