Mayer-Vorfelder begrüßt FIFA-Beschluss zu Nationalteams

Gerhard Mayer-Vorfelder, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat den jüngsten Beschluss des Fußball-Weltverbandes FIFA über die Spielberechtigung eingebürgerter Spieler begrüßt. „Ich bin froh, dass das Dringlichkeitskomitee der FIFA auf eine Initiative des DFB hin die einzig richtige Entscheidung für die Zukunft der Nationalmannschaften getroffen hat. Der Grund dafür, dass die Nationalmannschaft Deutschlands beliebteste Mannschaft ist, ist doch der, dass sich die Deutschen mit ihr identifizieren. Dieses Prinzip führen wir ad absurdum, wenn wir zulassen, dass über die Zusammensetzung der Nationalmannschaften nicht mehr die nationale Identität, sondern ein dickes Bankkonto entscheidet“, äußerte sich Gerhard Mayer-Vorfelder nach der Sitzung des FIFA-Dringlichkeitskomitees zufrieden mit dem Ergebnis.

Das FIFA-Dringlichkeitskomitee entschied, dass Spieler, die eine neue Staatsbürgerschaft ohne Bezug zu diesem Land annehmen, keine Spielberechtigung für die Nationalmannschaften dieses Verbandes erhalten. FIFA-Präsident Joseph Blatter kündigte zudem an, dass er diese Frage auch dem Ordentlichen Kongress am 20./21. Mai 2004 in Paris vorlegen werde: "Ich bin überzeugt, dass sich unser Kongress ebenfalls dieser Sichtweise anschließen wird."

Auslöser der Entscheidung war das Ansinnen des Fußballverbandes aus Katar, zugunsten der eigenen Nationalmannschaft einige brasilianische Spieler mit monetären Argumenten zu einem Wechsel der Staatsbürgerschaft zu überreden. Angesprochen wurden unter anderem der Spieler Ailton vom Bundesligisten SV Werder Bremen sowie die Dortmunder Dede und Leandro. Sie beriefen sich dabei auf die FIFA-Statuten, wonach ein Spieler, der nie in einer Nationalmannschaft zum Einsatz gekommen ist, eine andere Staatsangehörigkeit annehmen und für sein neues Land spielen kann.

Das Dringlichkeitskomitee schloss mit seiner Entscheidung zukünftig einen Missbrauch dieser Regelung aus. Zur Erlangung der Spielberechtigung für ein neues Land müssen nunmehr gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder der Spieler, ein Eltern- oder ein Großelternteil muss auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren sein, oder der Spieler war während mindestens zweier Jahre ununterbrochen im Gebiet des betreffenden Verbandes wohnhaft – so die neuen Voraussetzungen.

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[bild1]Gerhard Mayer-Vorfelder, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat den jüngsten Beschluss des Fußball-Weltverbandes FIFA über die Spielberechtigung eingebürgerter Spieler begrüßt. „Ich bin froh, dass das Dringlichkeitskomitee der FIFA auf eine Initiative des DFB hin die einzig richtige Entscheidung für die Zukunft der Nationalmannschaften getroffen hat. Der Grund dafür, dass die Nationalmannschaft Deutschlands beliebteste Mannschaft ist, ist doch der, dass sich die Deutschen mit ihr identifizieren. Dieses Prinzip führen wir ad absurdum, wenn wir zulassen, dass über die Zusammensetzung der Nationalmannschaften nicht mehr die nationale Identität, sondern ein dickes Bankkonto entscheidet“, äußerte sich Gerhard Mayer-Vorfelder nach der Sitzung des FIFA-Dringlichkeitskomitees zufrieden mit dem Ergebnis.



Das FIFA-Dringlichkeitskomitee entschied, dass Spieler, die eine neue Staatsbürgerschaft ohne Bezug zu diesem Land annehmen, keine Spielberechtigung für die Nationalmannschaften dieses Verbandes erhalten. FIFA-Präsident Joseph Blatter kündigte zudem an, dass er diese Frage auch dem Ordentlichen Kongress am 20./21. Mai 2004 in Paris vorlegen werde: "Ich bin überzeugt, dass sich unser Kongress ebenfalls dieser Sichtweise anschließen wird."



Auslöser der Entscheidung war das Ansinnen des Fußballverbandes aus Katar, zugunsten der eigenen Nationalmannschaft einige brasilianische Spieler mit monetären Argumenten zu einem Wechsel der Staatsbürgerschaft zu überreden. Angesprochen wurden unter anderem der Spieler Ailton vom Bundesligisten SV Werder Bremen sowie die Dortmunder Dede und Leandro. Sie beriefen sich dabei auf die FIFA-Statuten, wonach ein Spieler, der nie in einer Nationalmannschaft zum Einsatz gekommen ist, eine andere Staatsangehörigkeit annehmen und für sein neues Land spielen kann.



Das Dringlichkeitskomitee schloss mit seiner Entscheidung zukünftig einen Missbrauch dieser Regelung aus. Zur Erlangung der Spielberechtigung für ein neues Land müssen nunmehr gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Entweder der Spieler, ein Eltern- oder ein Großelternteil muss auf dem Gebiet des betreffenden Verbandes geboren sein, oder der Spieler war während mindestens zweier Jahre ununterbrochen im Gebiet des betreffenden Verbandes wohnhaft – so die neuen Voraussetzungen.