Fünf Spiele Sperre und 25.000 Euro Geldstrafe für Reimann

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) hat Willi Reimann, den Trainer des Bundesligisten Eintracht Frankfurt, in mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens zu fünf Pflichtspielen Innenraum-Verbot zuzüglich 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Damit folgte das Sportgericht in seiner heutigen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag von Horst Hilpert (Bexbach), dem Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses.

Vorab hatte sich Willi Reimann im Sitzungssaal in einer Erklärung bei den Schiedsrichtern entschuldigt, die korrekt gehandelt hätten, und sein Fehlverhalten eingeräumt und bedauert. Er kündigte schon vor der Urteilsverkündung an, das beantragte Strafmaß zu akzeptieren, da er es für angemessen halte. Reimann: „Ich sehe diese Erklärung als einen Beitrag zum vernünftigen und fairen Miteinander an. Ich möchte das Verhältnis Trainer-Schiedsrichter nicht belasten.“

„Der körperliche Angriff des Herrn Reimann gegenüber dem vierten Offiziellen stellt ein gravierendes Vergehen dar. Jeder körperliche Angriff auf einen Schiedsrichter kann unter keinen Umständen geduldet werden und muss folglich eine abschreckende Strafe nach sich ziehen, auf dass es möglichst nie mehr einen Wiederholungsfall gibt“, begründete Dr. Rainer Koch das Urteil. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts weiter: „Wer den Beruf des Trainers ausübt, hat Vorbildfunktion und zentrale Grundregeln einzuhalten. Jede Verharmlosung des körperlichen Angriffs auf einen Schiedsrichter wäre inakzeptabel, würde Fairness-Grundsätzen widersprechen und ferner die körperliche Sicherheit der mehr als 75.000 Schiedsrichter auf Deutschlands Fußballplätzen gefährden.“

Der DFB-Kontrollausschuss hatte Ermittlungen gegen Willi Reimann eingeleitet, weil dieser am vergangenen Samstag während des Bundesliga-Spiels Borussia Dortmund gegen Eintracht Frankfurt den vierten Offiziellen Thorsten Schriever (Otterndorf) an der Seitenlinie zweimal mit den Händen vor die Brust gestoßen hatte. Reimann war daraufhin von Schiedsrichter Hermann Albrecht (Kaufbeuren) aus dem Stadion-Innenraum verwiesen worden.

Nachdem Horst Hilpert am Montag zunächst den Schiedsrichter-Bericht zu den Vorgängen am Spielfeldrand gesichtet und danach Willi Reimann die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt hatte, entschied er sich anschließend zu einem Strafantrag gegen Willi Reimann, der eine Strafe von fünf Pflichtspielen Innenraum-Verbot zuzüglich 25.000 Euro Geldstrafe forderte. Diesem Strafantrag wurde seitens Willi Reimann nicht zugestimmt, so dass es heute zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kam.

Alle Parteien haben Rechtsmittelverzicht erklärt, das Urteil ist damit rechtskräftig. [mm]


[bild2]Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) hat Willi Reimann, den Trainer des Bundesligisten Eintracht Frankfurt, in mündlicher Verhandlung wegen unsportlichen Verhaltens zu fünf Pflichtspielen Innenraum-Verbot zuzüglich 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Damit folgte das Sportgericht in seiner heutigen Verhandlung in Frankfurt dem Strafantrag von Horst Hilpert (Bexbach), dem Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses.



Vorab hatte sich Willi Reimann im Sitzungssaal in einer Erklärung bei den Schiedsrichtern entschuldigt, die korrekt gehandelt hätten, und sein Fehlverhalten eingeräumt und bedauert. Er kündigte schon vor der Urteilsverkündung an, das beantragte Strafmaß zu akzeptieren, da er es für angemessen halte. Reimann: „Ich sehe diese Erklärung als einen Beitrag zum vernünftigen und fairen Miteinander an. Ich möchte das Verhältnis Trainer-Schiedsrichter nicht belasten.“



„Der körperliche Angriff des Herrn Reimann gegenüber dem vierten Offiziellen stellt ein gravierendes Vergehen dar. Jeder körperliche Angriff auf einen Schiedsrichter kann unter keinen Umständen geduldet werden und muss folglich eine abschreckende Strafe nach sich ziehen, auf dass es möglichst nie mehr einen Wiederholungsfall gibt“, begründete Dr. Rainer Koch das Urteil. Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts weiter: „Wer den Beruf des Trainers ausübt, hat Vorbildfunktion und zentrale Grundregeln einzuhalten. Jede Verharmlosung des körperlichen Angriffs auf einen Schiedsrichter wäre inakzeptabel, würde Fairness-Grundsätzen widersprechen und ferner die körperliche Sicherheit der mehr als 75.000 Schiedsrichter auf Deutschlands Fußballplätzen gefährden.“



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Der DFB-Kontrollausschuss hatte Ermittlungen gegen Willi Reimann eingeleitet, weil dieser am vergangenen Samstag während des Bundesliga-Spiels Borussia Dortmund gegen Eintracht Frankfurt den vierten Offiziellen Thorsten Schriever (Otterndorf) an der Seitenlinie zweimal mit den Händen vor die Brust gestoßen hatte. Reimann war daraufhin von Schiedsrichter Hermann Albrecht (Kaufbeuren) aus dem Stadion-Innenraum verwiesen worden.



Nachdem Horst Hilpert am Montag zunächst den Schiedsrichter-Bericht zu den Vorgängen am Spielfeldrand gesichtet und danach Willi Reimann die Möglichkeit zu einer Stellungnahme eingeräumt hatte, entschied er sich anschließend zu einem Strafantrag gegen Willi Reimann, der eine Strafe von fünf Pflichtspielen Innenraum-Verbot zuzüglich 25.000 Euro Geldstrafe forderte. Diesem Strafantrag wurde seitens Willi Reimann nicht zugestimmt, so dass es heute zur mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht kam.



Alle Parteien haben Rechtsmittelverzicht erklärt, das Urteil ist damit rechtskräftig.