DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Rostocks Co-Trainer Moutas

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dimitrios Moutas, Co-Trainer des Zweitligisten Hansa Rostock, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Moutas hatte sich in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 10. Dezember 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Nicolas Winter die Rote Karte gesehen.
Der Trainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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