Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 17. April 2013 wurde mehrmals Pyrotechnik im Freiburger Zuschauerblock abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[sid/rs]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart am 17. April 2013 wurde mehrmals Pyrotechnik im Freiburger Zuschauerblock abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.