8000 Euro Geldstrafe für 1899 Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 62. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 18. September 2015 wurden im Hoffenheimer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 62. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 18. September 2015 wurden im Hoffenheimer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.