Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor, während und nach dem Bundesliga-Relegationsspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 27. Mai 2013 wurde im Hoffenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[sid/rs]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor, während und nach dem Bundesliga-Relegationsspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 27. Mai 2013 wurde im Hoffenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.