50.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Gegners und eines Schiedsrichters, jeweils in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten, und wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

In der 60. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 4. Oktober 2014 wurden sich warmlaufende Reservespieler des Gastvereins aus dem Dortmunder Zuschauerblock mit gefüllten Getränkebechern beworfen. Dabei wurden sie von den Flüssigkeiten getroffen. Zudem wurde der 4. Offizielle des Bundesligaspiels gegen Hannover 96 am 25. Oktober 2014 von hinten von einem Zuschauer der Dortmunder Gegentribüne mit Bier beschüttet.

Darüber hinaus stürmten Dortmunder Zuschauer vor Beginn des Auswärtsspiels beim SV Werder Bremen am 20. Dezember 2014 einen dem Gästebereich vorgelagerten Sitzplatzbereich, wozu sie über einen Zaun kletterten. Dabei kam es zu körperlichen Angriffen auf Bremer Ordner.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Gegners und eines Schiedsrichters, jeweils in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten, und wegen eines weiteren unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

In der 60. Minute des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 4. Oktober 2014 wurden sich warmlaufende Reservespieler des Gastvereins aus dem Dortmunder Zuschauerblock mit gefüllten Getränkebechern beworfen. Dabei wurden sie von den Flüssigkeiten getroffen. Zudem wurde der 4. Offizielle des Bundesligaspiels gegen Hannover 96 am 25. Oktober 2014 von hinten von einem Zuschauer der Dortmunder Gegentribüne mit Bier beschüttet.

Darüber hinaus stürmten Dortmunder Zuschauer vor Beginn des Auswärtsspiels beim SV Werder Bremen am 20. Dezember 2014 einen dem Gästebereich vorgelagerten Sitzplatzbereich, wozu sie über einen Zaun kletterten. Dabei kam es zu körperlichen Angriffen auf Bremer Ordner.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.