4000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 28. September 2014 wurde vor einem Eckstoß der Berliner aus dem Augsburger Zuschauerblock ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, der wenige Meter neben dem zweiten Schiedsrichter-Assistenten landete. Darüber hinaus wurde vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 23. Mai 2015 im Gästeblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 28. September 2014 wurde vor einem Eckstoß der Berliner aus dem Augsburger Zuschauerblock ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, der wenige Meter neben dem zweiten Schiedsrichter-Assistenten landete. Darüber hinaus wurde vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 23. Mai 2015 im Gästeblock ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.