Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Während des Bundesliga-Meisterschaftsspiels bei 1899 Hoffenheim am 19. Oktober 2012 wurde im Fürther Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[sid/rs]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Während des Bundesliga-Meisterschaftsspiels bei 1899 Hoffenheim am 19. Oktober 2012 wurde im Fürther Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.