Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 5. Dezember 2015 wurden im Kieler Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiß Erfurt am 5. Dezember 2015 wurden im Kieler Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.