2000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen die zweite Mannschaft des FSV Mainz 05 am 14. Mai 2016 stürmten etwa 200 Cottbuser Zuschauer unter dem Eindruck des Abstiegs auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Absteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen die zweite Mannschaft des FSV Mainz 05 am 14. Mai 2016 stürmten etwa 200 Cottbuser Zuschauer unter dem Eindruck des Abstiegs auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.