Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 28. Oktober 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 28. Oktober 2014 wurden im Hamburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.