DFB-Sportgericht
193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 64.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Mit Beginn des Bundesligaspiels bei Holstein Kiel am 14. Januar 2025 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten BVB-Anhänger später weitere elf pyrotechnische Gegenstände ab. Die Geldstrafe hierfür beträgt 66.900 Euro.
Darüber hinaus brannten Dortmunder Zuschauer in der 46. Minute der Bundesligapartie bei Eintracht Frankfurt am 17. Januar 2025 ein Bengalisches Feuer ab, was eine Geldstrafe von 1000 Euro zur Folge hat. In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 8. Februar 2025 warfen sie ferner vier Getränkebecher Richtung der Auswechselbänke, was eine Geldstrafe von 4000 Euro ergibt.
Zudem zündeten BVB-Anhänger zu Beginn der Bundesligapartie beim VfL Bochum am 15. Februar 2025 mindestens 60 Bengalische Feuer und 30 Blinker. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 2. Minute für etwa 30 Sekunden unterbrochen werden. Später brannten Dortmunder Zuschauer weitere 14 Bengalische Feuer ab. Hiefür beträgt die Geldstrafe 122.000 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.