TASK FORCE 3. LIGA

Der Herbst 2021 war wegweisend für die 3. Liga. Das DFB-Präsidium beschloss ein umfassendes Maßnahmenpaket, das in den folgenden beiden Spielzeiten stufenweise in Kraft tritt. Die Entscheidungen folgen den Empfehlungen der Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ und den daraus abgeleiteten Anträgen des Ausschusses 3. Liga.

Eines der Hauptziele ist, mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs deren wirtschaftliche Verantwortung zu stärken. Deutlich verschärft werden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich, vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wird das Financial Fairplay 3. Liga modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name Financial Fairplay ändert sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen dann unter den Begriffen „Planqualität“ und „korrigiertes Saisonergebnis“. Ab diesem Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem. Verstöße haben künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs.

Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen Strafzahlungen gegen Klubs, welche die Auflage nicht einhalten, kämen noch hinzu. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines positiven Saisonergebnisses, gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich verstärkt.

Weitere Änderungen haben bereits für das Zulassungsverfahren zur Saison 2022/2023 gegriffen. So ist die Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001 Zuschauer*innen angepasst worden, um Klubs an kleineren Standorten bzw. mit einem geringeren Fanpotenzial eine sinnvolle Reduzierung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Task Force, Ausschuss 3. Liga und DFB-Präsidium haben damit den größten Kritikpunkt der vergangenen Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen aufgegriffen.

Unangetastet blieben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Einher mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket geht eine weitere Professionalisierung im infrastrukturellen und technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Dies betrifft unter anderem nachhaltigere Anforderungen ans Flutlicht. Neuanlagen müssen erhöhte Vorgaben erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden, um den Aspekten des Energieverbrauchs und Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für Härtefälle ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.

Empfohlen ist, dass künftig mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion barrierefrei sind und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.

Ein Muss sind ab der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit erarbeitet und im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt wurden. Die 20 Drittligisten sind nun verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fan-Dialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist jetzt die Benennung eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.

Aus der Analyse und Arbeit der Task Force hat sich zudem herauskristallisiert, dass die Teilnehmer*innen die 3. Liga in ihrer grundsätzlichen Struktur als eingleisige Profiliga eindeutig befürworten. Die Entwicklung der Liga seit ihrer Gründung 2008 wird vor allem mit Blick auf die sportliche Qualität und die öffentliche Attraktivität sehr positiv beurteilt. Die Expert*innengruppe sieht daher in der Beibehaltung der Struktur eine stabile Basis für die nun getroffenen Maßnahmen.

Infolge der Insolvenzfälle aus den vergangenen beiden Jahren beschloss das DFB-Präsidium im Oktober 2022 weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren, die zur Saison 2023/2024 greifen. Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist – abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Darüber hinaus müssen Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, künftig eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von einer Million Euro hinterlegen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen.

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur Folge.


DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK

Ab Saison 2022/2023:


Ab Saison 2023/2024:



ZUR TASK FORCE

Die Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ war durch den Außerordentlichen DFB-Bundestag 2020 auf Anregung des DFB-Präsidiums und Antrag des Ausschusses 3. Liga eingesetzt worden. Die Task Force setzte sich zusammen aus Vertreter*innen der Klubs der 3. Liga, des DFB, der Regional- und Landesverbände, der Regionalliga, der Spieler, Fanorganisationen und Politik sowie externen Experten aus der Vermarktung. Insgesamt gehörten mehr als 20 feste Teilnehmer*innen der Gruppe an, hinzu kamen je nach Themenstellung weitere Expert*innen verschiedener Fachbereiche als Gäste.

Als Aufgaben und Zielvorgaben für die Task Force waren durch den DFB-Bundestag formuliert: die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der 3. Liga, eine klare Verankerung und Positionierung der 3. Liga im Profifußball sowie die Beratung des Ausschusses 3. Liga für weiterführende Entscheidungen.

Nach der konstituierenden Sitzung im November 2020 hatte sich das Gremium unter Moderation der DOSB-Führungsakademie in der ersten Arbeitsphase in drei Schwerpunktgruppen mit den Bereichen Sport, Struktur und Finanzen beschäftigt – stets unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Stabilisierung der 3. Liga. In einer zweiten Arbeitsphase widmete sich die Task Force vertiefend dem Zulassungsverfahren der 3. Liga sowie der Nachwuchsförderung.

Ende September 2021 legte die Task Force ihren Abschlussbericht dem Ausschuss 3. Liga und dem DFB-Präsidium vor. Als antragsberechtigtes Gremium erstellte der Ausschuss auf dieser Grundlage die Beschlussvorlagen für das Präsidium, die anschließend verabschiedet wurden.