TASK FORCE 3. LIGA
Der
Herbst 2021 war wegweisend für die 3. Liga. Das DFB-Präsidium beschloss
ein umfassendes Maßnahmenpaket, das in den folgenden beiden Spielzeiten
stufenweise in Kraft tritt. Die Entscheidungen folgen den Empfehlungen
der Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ und den daraus
abgeleiteten Anträgen des Ausschusses 3. Liga.
Eines
der Hauptziele ist, mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs
deren wirtschaftliche Verantwortung zu stärken. Deutlich verschärft
werden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der
Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge,
dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei
Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter
verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten.
Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt
ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies
frühestens im dritten Jahr möglich, vorher waren ausschließlich
Geldstrafen vorgeschrieben.
Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wird
das Financial Fairplay 3. Liga modifiziert und als Auflage in das
Zulassungsverfahren integriert. Der Name Financial Fairplay ändert sich,
im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen dann unter den
Begriffen „Planqualität“ und „korrigiertes Saisonergebnis“. Ab diesem
Zeitpunkt handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem.
Verstöße haben künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht
eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den
Belobigungstopf für die anderen Klubs.
Dieser Topf umfasst ab
2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro
mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der
Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen
Strafzahlungen gegen Klubs, welche die Auflage nicht einhalten, kämen
noch hinzu. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei
Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines
positiven Saisonergebnisses, gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz
zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich
verstärkt.
Weitere Änderungen haben bereits für das
Zulassungsverfahren zur Saison 2022/2023 gegriffen. So ist die
Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001
Zuschauer*innen angepasst worden, um Klubs an kleineren Standorten bzw.
mit einem geringeren Fanpotenzial eine sinnvolle Reduzierung der
Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei
einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Task Force,
Ausschuss 3. Liga und DFB-Präsidium haben damit den größten Kritikpunkt
der vergangenen Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen
aufgegriffen.
Unangetastet blieben in diesem Zuge die
Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene
Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als
10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die
Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität
sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des
Gastvereins vorzuhalten.
Einher
mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket geht eine weitere
Professionalisierung im infrastrukturellen und
technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein
optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die
Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Dies betrifft unter anderem
nachhaltigere Anforderungen ans Flutlicht. Neuanlagen müssen erhöhte
Vorgaben erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard
ausgestattet werden, um den Aspekten des Energieverbrauchs und
Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die
Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund
erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für Härtefälle ein
Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.
Empfohlen
ist, dass künftig mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion
barrierefrei sind und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind.
Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der
3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.
Ein Muss sind
ab der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit
Vertreter*innen von Fanorganisationen sowie der professionellen
Fanarbeit erarbeitet und im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt
wurden. Die 20 Drittligisten sind nun verpflichtet, mindestens dreimal
pro Saison einen offenen und offiziellen Fan-Dialog durchzuführen.
Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist jetzt die Benennung eines
hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.
Aus der Analyse und
Arbeit der Task Force hat sich zudem herauskristallisiert, dass die
Teilnehmer*innen die 3. Liga in ihrer grundsätzlichen Struktur als
eingleisige Profiliga eindeutig befürworten. Die Entwicklung der Liga
seit ihrer Gründung 2008 wird vor allem mit Blick auf die sportliche
Qualität und die öffentliche Attraktivität sehr positiv beurteilt. Die
Expert*innengruppe sieht daher in der Beibehaltung der Struktur eine
stabile Basis für die nun getroffenen Maßnahmen.
Infolge der
Insolvenzfälle aus den vergangenen beiden Jahren beschloss das
DFB-Präsidium im Oktober 2022 weitere Verschärfungen für das
Zulassungsverfahren, die zur Saison 2023/2024 greifen. Eine der
Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen
Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison.
Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen
worden, künftig ist – abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug
von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche
Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.
Darüber hinaus
müssen Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr
für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, künftig eine
zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von einer Million Euro
hinterlegen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich
gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei
gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen
Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte
ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer
Insolvenz steigen.
Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll
ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs
höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko
zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht
erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur
Folge.
DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK
Ab Saison 2022/2023:
- Reduzierung der Stadion-Mindestkapazität
- Verpflichtende Fandialoge in jedem Klub
- Hauptamtliche*r Fanbeauftragte*r in Vollzeit
Ab Saison 2023/2024:
- Verschärfung der Eigenkapitalauflage
- Anpassung Financial Fairplay 3. Liga und feste Integration ins Zulassungsverfahren
- Strengere Sanktionen (Punktabzug) bei gravierenden Überschreitungen der Personalaufwendungen
- Zusätzliche
Liquiditätsreserve in Höhe von 1 Million Euro bei Klubs, deren
Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im
Spielbetrieb verwendet werden
- Höhere Anforderungen an Flutlicht bei Neuanlagen
ZUR TASK FORCE
Die
Task Force „Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga“ war durch den
Außerordentlichen DFB-Bundestag 2020 auf Anregung des DFB-Präsidiums und
Antrag des Ausschusses 3. Liga eingesetzt worden. Die Task Force setzte
sich zusammen aus Vertreter*innen der Klubs der 3. Liga, des DFB, der
Regional- und Landesverbände, der Regionalliga, der Spieler,
Fanorganisationen und Politik sowie externen Experten aus der
Vermarktung. Insgesamt gehörten mehr als 20 feste Teilnehmer*innen der
Gruppe an, hinzu kamen je nach Themenstellung weitere Expert*innen
verschiedener Fachbereiche als Gäste.
Als Aufgaben und
Zielvorgaben für die Task Force waren durch den DFB-Bundestag
formuliert: die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der 3. Liga,
eine klare Verankerung und Positionierung der 3. Liga im Profifußball
sowie die Beratung des Ausschusses 3. Liga für weiterführende
Entscheidungen.
Nach
der konstituierenden Sitzung im November 2020 hatte sich das Gremium
unter Moderation der DOSB-Führungsakademie in der ersten Arbeitsphase in
drei Schwerpunktgruppen mit den Bereichen Sport, Struktur und Finanzen
beschäftigt – stets unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Stabilisierung
der 3. Liga. In einer zweiten Arbeitsphase widmete sich die Task Force
vertiefend dem Zulassungsverfahren der 3. Liga sowie der
Nachwuchsförderung.
Ende September 2021 legte die Task Force
ihren Abschlussbericht dem Ausschuss 3. Liga und dem DFB-Präsidium vor.
Als antragsberechtigtes Gremium erstellte der Ausschuss auf dieser
Grundlage die Beschlussvorlagen für das Präsidium, die anschließend
verabschiedet wurden.