Um einen geregelten Spielbetrieb auch in den Wintermonaten bestmöglich sicherzustellen, bleibt es für jeden Drittligisten Pflicht, eine Rasenheizung oder alternativ ein komplett überdachtes Stadion zur Verfügung zu haben. Für Aufsteiger aus der Regionalliga gilt dabei: Verfügt die eigentliche Heimspielstätte über keine Rasenheizung oder Überdachung des Spielfelds, muss der Klub im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein drittligataugliches Ausweichstadion für alle Heimspiele zwischen dem 15. November und 31. März der betreffenden Saison benennen. Nimmt der Verein diese Möglichkeit in Anspruch, erhält er 25 % weniger Erlöse aus der zentralen TV-Vermarktung für diese Spielzeit – es sei denn, er kann bis 15. November eine neue Rasenheizung oder Überdachung im heimischen Stadion nachweisen. Die Regelung gilt in ähnlicher Form künftig auch für die weitere Liga-Zugehörigkeit - verbunden mit jährlich steigenden Abzügen bei den TV-Erlösen für den Klub. Bedeutet konkret: Erhält ein Drittligist im zweiten Jahr die Zulassung erneut nur aufgrund des Nachweises eines Ausweichstadions mit Rasenheizung oder Überdachung, reduziert sich die Ausschüttung aus den TV-Geldern für den Klub um insgesamt 50 %. In jeder weiteren Saison würde sich der Abzug um weitere 10 % erhöhen, bis 100 % der Erlössumme betroffen wären. Die Rasenheizungen in der 3. Liga sollen möglichst klimafreundlich betrieben werden. Für Neuanlagen ist im DFB-Statut 3. Liga nun vorgeschrieben, dass diese vollständig aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden müssen. Es sind grundsätzlich mehrere Heizkreisläufe vorzusehen, um nicht zwingend das gesamte Spielfeld, sondern nach Bedarf einzelne Spielfeldbereiche punktuell beheizen zu können. Die Pflichtanforderungen für Flutlichtanlagen in der 3. Liga wurden leicht modifiziert. Die Beleuchtungsstärke für das gesamte Spielfeld muss im Mittelwert mindestens 800 Lux betragen. Neuanlagen sollen mindestens 1.200 Lux aufweisen. Verpflichtend für Neuanlagen ist im Sinne der Nachhaltigkeit LED oder ein vergleichbar niedriger Energiestandard. DREI DIMENSIONEN DER NACHHALTIGKEIT Darüber hinaus hat das DFB-Präsidium für die Klubs der 3. Liga Nachhaltigkeitsrichtlinien erlassen. Die neuen Kriterien sollen einen gemeinsamen Standard aller Vereine als Basis für weiterführende individuelle Nachhaltigkeitsbemühungen gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsrichtlinien wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertreter*innen der Klubs und Fachbereichen des DFB sowie weiteren Expert*innen erarbeitet. Drei Gedanken waren dabei von zentraler Bedeutung: die Orientierung an Bestehendem, nicht zu überfordern, aber ambitionierte Ziele zu setzen und der Fokus aufs Wesentliche. Auf dieser Basis wurden konsistent zur Nachhaltigkeitsrichtlinie der DFL für Bundesliga und 2. Bundesliga verschiedene Anforderungen formuliert, die drei Themenfelder umfassen: →Klubführung und -organisation, →Klima, Umwelt und Ressourcen → Anspruchsgruppen und soziale Verantwortung Innerhalb der drei Themen gibt es einen Anforderungskatalog, der eine Bandbreite und Kombination an Maßnahmen und Informationen abbildet. Abgedeckt sind dabei alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Enthalten sind unter anderem die Themen Nachhaltigkeitsstrategie, Einführung eines Verhaltenskodexes für alle Mitarbeitenden, Erfassung der Treibhausgas-Emissionen und das Ernennen einer verantwortlichen Person für Nachhaltigkeit. Weitere Themenfelder sind Diversität, Inklusion, Bekämpfung von Diskriminierung, nachhaltige Fanmobilität sowie Gesundheit, Arbeitssicherheit und Kinder- und Jugendschutz. Die aktuelle Spielzeit 2024/2025 dient bei der Einführung als Übergangsjahr. Mit Beginn der Saison 2025/2026 gelten die Nachhaltigkeitsrichtlinien für die Klubs der 3. Liga verpflichtend. SAISONREPORT 3. LIGA 2023/2024 51
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