PROTOKOLLE Bundestag 2019

98 42. ordentlicher DFB-Bundestag · 3./4. November 2016 · Erfurt einberufen zu müssen. Deswegen gibt es diese Vorsichtsmaßnahme, dass wir den Vorstand ermächtigen, gegebenenfalls Änderungen für diesen Fall – und nur für diesen Fall – vorneh- men zu können. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Weil wir nicht ganz genau haben feststellen können, ob wir vorhin bei den Satzungsänderun- gen die Abänderungsanträge aufgrund der Namensänderung des „Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes“ hin zu WDFV als „Westdeutscher Fußballverband“ satzungsge- mäß korrekt mit zur Abstimmung gebracht haben, möchte ich jetzt vorsichtshalber – um zu vermeiden, hier Tonbandprotokolle anhören zu müssen – darum bitten, dass wir diese Abän- derungsanträge auf Änderung der Satzung des Westdeutschen Fußballverbandes zu § 7 Nr. 2, zu § 21 und zu § 55 der DFB-Satzung noch einmal zur Abstimmung stellen. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann können wir auch für das Protokoll klar feststellen, dass auch hier mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt worden ist. – Wir haben es schon fast geschafft. Wir kommen jetzt noch zu Antrag Nr. 36, zu den Genehmigungsanträgen nach § 32 Nr. 2 der Satzung. Das ist ein ganzes Antragskonvolut, beginnend auf Seite 171 bis zur Seite 277. Sie haben in den letzten Tagen die Diskussionen mit Blick auf die Regelungen zu den Anti-Do- ping-Vorschriften oder den Strafsanktionen mitbekommen. Andreas Rettig hatte sich als Mit- glied des DFB-Vorstands in der Vorstandssitzung damals auch zu Wort gemeldet. Er hat eine eigene Position vertreten. Er hat auch dagegen gestimmt. Er hat seinerseits aber auch demo- kratisch festgestellt, dass er weit von einer Mehrheitsfähigkeit entfernt war, und er hat sich deswegen mit mir vor der Sitzung darauf verständigt, dass ich diesen Punkt vorab gesondert aufrufe, damit er die Möglichkeit hat, sich insoweit persönlich mit einzubringen. Er will aber auf eine eigene Wortmeldung verzichten, wenn ich es hier korrekt vortrage. Ich denke, lieber Andreas Rettig, im Kern geht es darum, dass Sie sagen: Es ist ein Rückschritt, wenn wir Strafen gegen Vereine erst dann aussprechen, wenn mehr als zwei Spieler betroffen sind. Die Gegenposition, die im Vorstand zu der Beschlussfassung geführt hat, lautet, dass das mit den mehr als zwei Spielern nur dann zutreffend ist, wenn die Vereine an den Dopingfällen nicht selber mitgewirkt haben. Also wenn etwa der Mannschaftsarzt einen einzelnen Spieler vorsätzlich dopen würde, dann würde selbstverständlich auch schon bei einem Spieler eine Strafmaßnahme erfolgen. Es reduziert sich also am Ende im Kern auf die Frage: Wie gehe ich damit um, wenn ein ein- zelner Spieler einen Dopingverstoß begeht und der Verein nichts damit zu tun hat? Da haben wir im DFB-Vorstand an der Stelle die Bestimmungen der UEFA und FIFA mit eingebracht, weil wir gesagt haben: Da macht es keinen Sinn, unterschiedliche Regelungen zu haben. Vielmehr sollte man das gleichlaufen lassen, weil man ansonsten einen großen Erklärungsbedarf hätte, warum in Deutschland bei einem solchen Fall, wenn den Verein kein Verschulden betrifft, Punkte genommen werden sollen, international aber nicht. Das ist letztendlich eine Sache – wir haben schon stundenlang miteinander diskutiert, lieber Andy Rettig –, wo wir uns nicht gegenseitig werden überzeugen können. Ich hoffe aber, ich habe es so vorgetragen, dass Sie sagen, ja, es ist so, und Sie sich nicht mehr zu Wort melden müssen. – Er nickt. Gibt es andere Personen, die sich zu Wort melden wollen? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich zunächst nach Gegenstimmen und rechne mit den Gegenstimmen von Andreas Rettig. – Es ist nicht die Mehrheit geworden, lieber Andy Rettig; es ist bei zwei geblieben. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Enthaltungen? – Gibt es keine. Es hat dann tatsächlich der gesamte Rest der Versammlung dafür gestimmt. TOP 15 Andere Anträge

RkJQdWJsaXNoZXIy OTA4MjA=