PROTOKOLLE Bundestag 2019

96 42. ordentlicher DFB-Bundestag · 3./4. November 2016 · Erfurt Dann würde ich das so zur Abstimmung stellen, wie hier im Antragspaket vorgeschlagen. Wer ist für alle diese Änderungen zur Ausbildungsordnung? – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltun- gen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen. Dann kommt jetzt die vollständige Neufassung der Finanzordnung. Die Begründung dazu fin- den Sie auf Seite 146; auf den Seiten 138 bis 145 steht der Text in der neuen Fassung, und Sie können da auch die Änderungen ersehen. Gibt es Nachfragen an mich oder an Stephan Osnabrügge oder Kommentierungen? – Das ist nicht der Fall. Dann traue ich mich, das zur Abstimmung zu stellen. Wer ist für diese Neufas- sung der Finanzordnung? – Ich mache die Gegenprobe. Wer ist dagegen? – Keiner. Enthaltun- gen? – Auch keiner. Dann ist die Finanzordnung ebenfalls so beschlossen. Wir kommen jetzt zur DFB-Ehrungsordnung mit dem Änderungsantrag des DFB-Präsidiums zum Antrag Nr. 32 zu § 1, der Ihnen mit vorliegt. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Goetz Eilers, bitte. Goetz Eilers: Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorsitzende des Ehrungsrates, der leider nicht mehr anwesend ist, hat mich gebeten, für ihn zu erklären, es habe im Hinblick auf diesen Änderungsantrag des Präsidiums gestern Abend Konsensgespräche gegeben mit folgendem Ergebnis: Der Text der vom Präsidium beantragten Änderung soll ergänzt werden, in dem es nunmehr heißen soll, „Zum Ehrenmitglied soll grundsätzlich“ – also die Einführung des Wortes „grundsätzlich“ – „nur derjenige ernannt werden“ und so weiter, unter Wegfall des letzten Satzes, der Inhalt des Änderungsantrages ist. Man meint seitens des Ehrungsrates, dass mit dieser Einfügung des Wortes „grundsätzlich“ dem Anliegen des Änderungsantrages ausreichend Rechnung getragen worden ist, dass man nämlich von den sehr engen Voraussetzungen für die Ehrenmitgliedschaft Ausnahmen in besonders begründeten Ausnahmefällen vornehmen kann. Also, der Text wird ergänzt durch das Wort „grundsätzlich“ nach dem dritten Wort „soll“. Es entfällt in diesem Fall der letzte Satz: „In besonders begründeten Einzelfällen kann das DFB-Präsidium im Benehmen mit dem Ehrungsrat Ausnahmen von den vorgenannten Voraus- setzungen beschließen.“ Das ist das, was ich Ihnen im Auftrag des Vorsitzenden des Ehrungsrates, Herrn Dr. Engel- brecht, vortragen soll. Vielen Dank. Dr. Rainer Koch: Lieber Goetz Eilers, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, würden wir das – ich habe mit Herrn Dr. Rauball und Herrn Grindel gerade gesprochen – dann auch mit übernehmen. Es würde also dann heißen, dass der § 1 Nr. 2 wie folgt lauten würde: „Zum Ehrenmitglied soll grundsätzlich nur derjenige ernannt werden, der Inhaber der Golde- nen DFB-Ehrennadel ist, sich als Mitglied des DFB-Präsidiums um den Fußballsport im DFB in besonders hohem Maße verdient gemacht hat und kein Amt mehr im DFB bekleidet. Ehren- mitglieder erhalten als äußeres Zeichen ihrer Ehrung eine vergrößerte Goldene DFB-Ehren- nadel. In besonders begründeten Einzelfällen kann das DFB-Präsidium Ausnahmen von den vorgenannten Voraussetzungen beschließen.“ Ist das korrekt so? (Zurufe) – Der letzte Satz soll ganz wegfallen? Okay. TOP 15 Andere Anträge

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